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Glossar zum Schweizer ADC-System

Abschluss

Begriffsbestimmung

Ein Wettbewerb gilt dann als abgeschlossen, wenn das Preisgericht den Gewinner bestimmt und die Empfehlungen für die Weiterbearbeitung unterzeichnet hat.

Kündigung (DE)

Begriffsbestimmung

Ein Wettbewerb gilt als beendet, sobald die Jury über den Gewinner entschieden und die Empfehlungen für das weitere Vorgehen unterzeichnet hat.

Ansprüche aus dem Wettbewerb

Begriffsbestimmung

Der Gewinner a) eines Ideenwettbewerbs hat zusätzlich zum Preisgeld Anspruch auf die Entschädigung, die ein Drittel der Gesamtpreissumme entspricht, wenn kein bzw. kein substantieller Auftrag in Aussicht gestellt wird. Ein substantieller Auftrag muss mindestens dem dreifachen Wert der Gesamtpreissumme entsprechen. Der Gewinner hat Anspruch auf einen planerischen Auftrag, sofern ein solcher im Programm in Aussicht gestellt wird. b) eines Projektwettbewerbs hat Anspruch auf den Auftrag, wie er gemäss Art. 3.3 und 13.3 g) im Wettbewerbsprogramm formuliert ist. In der Regel wird der volle Auftrag (100 Teilleistungspro- zente gemäss SIA-Honorarordnungen) in Aussicht gestellt. Bei Reduktion der Teilleistungen er- hält der Gewinner zusätzlich zum Preisgeld bzw. Ankauf eine Entschädigung, welche dem gleichen Prozentsatz der Gesamtpreissumme entspricht, um welchen die Teilleistungen reduziert werden. c) eines Gesamtleistungswettbewerbs erhält den Auftrag für die Planerleistungen und den Zuschlag für die Bauleistungen, wie sie gemäss Art. 4 und 13.3 g) im Wettbewerbsprogramm formuliert sind. Diese werden in der Regel getrennt und koordiniert erteilt, können aber auch gemeinsam vergeben werden.

Teilnahmeberechtigung an einem Auswahlverfahren (EN)

Begriffsbestimmung

Der Gewinner a) eines Ideenwettbewerbs hat neben dem Preisgeld Anspruch auf die Entschädigung in Höhe eines Drittels des gesamten Preisgeldes, wenn keine Provision oder keine wesentliche Com-Mission vorgesehen ist. Eine erhebliche Provision muss mindestens dem Dreifachen des Gesamtpreises entsprechen. Der Gewinner hat Anspruch auf eine Designprovision, wenn eine solche Provision vorgesehen ist. b) eines Projektwettbewerbs hat Anspruch auf die im Wettbewerbsauftrag formulierte Provision gemäß Art. 3.3 und 13.3 g). In der Regel ist die volle Provision (100 Prozent der Mission gemäß den SIA-Empfehlungen für Gebührensätze) vorgesehen. Im Falle einer wiederholten Mission erhält der Gewinner zusätzlich zu dem Preisgeld oder der Erwähnung eine Entschädigung in Höhe des gleichen Prozentsatzes des gesamten Preisgeldes, um den die Mission gekürzt wurde. c) eines Planungs- und Bauwettbewerbs erhält eine Provision für Entwurfs- (Planungs-) Dienstleistungen und eine Prämie (Auszeichnung) für Bauarbeiten gemäß den Artikeln 4 und 13,3 g, wie im Wettbewerbsauftrag formuliert. In der Regel werden diese beiden Aufträge zwar koordiniert, aber getrennt vergeben, sie können aber auch gemeinsam vergeben werden.

Auftraggeber

Begriffsbestimmung

Der Begriff Auftraggeber bezeichnet den Auslober.

Auftraggeber (DE)

Begriffsbestimmung

Auftraggeber: Der Begriff „öffentlicher Auftraggeber“ bezieht sich auf den Veranstalter des Wettbewerbs.

Ausschlüsse

Begriffsbestimmung

19.1 Ein Wettbewerbsbeitrag muss ausgeschlossen werden: a) von der Beurteilung, wenn er nicht rechtzeitig oder in wesentlichen Bestandteilen unvollständig abgeliefert wurde, unleserlich ist, unlautere Absichten vermuten lässt oder wenn sein Verfasser gegen das Anonymitätsgebot verstossen hat; b) von der Preiserteilung, wenn von den Programmbestimmungen in wesentlichen Punkten abgewichen wurde. 19.2 Jeder Ausschluss ist zu begründen. 19.3 Unterlagen, die im Programm nicht ausdrücklich gefordert oder zugelassen sind, werden von der Beurteilung ausgeschlossen und sofort entfernt.

Ausschlussgründe (DE)

Begriffsbestimmung

Ausschlüsse: 19.1 Ein Wettbewerbsbeitrag muss ausgeschlossen werden: a) aus dem Bewertungsprozess, wenn er nicht pünktlich geliefert wird, in Bezug auf wesentliches Material unvollständig ankommt, unleserlich ist, unlautere Absichten annimmt oder wenn der Teilnehmer gegen die Anonymität verstößt; b) von der Preisvergabe, wenn sie wesentlich von den im Wettbewerbsbrief genannten Bedingungen abweicht. 19.2 Jeder Ausschluss ist zu begründen. 19.3 Eingereichte Unterlagen, die nicht ausdrücklich nach dem Auftrag erforderlich oder zulässig sind, werden vom Bewertungsprozess ausgeschlossen und unverzüglich verworfen.

Bericht des Preisgerichtes

Begriffsbestimmung

Das Preisgericht erstellt einen Bericht, worin es a) die allgemeinen Gesichtspunkte des Wettbewerbs erörtert, die Wettbewerbsbeiträge im Gesamt- zusammenhang beurteilt und den allgemeinen Ablauf der Beurteilung festhält; b) die Wettbewerbsbeiträge der engeren Wahl unter Einbezug aller geforderten Fachgebiete eingehend beschreiben; c) seine Entscheide bzw. Anträge über Ausschlüsse, Preise, Entschädigungen und allfällige Ankäufe festhält und begründet; d) erklärt, ob sich einer der prämierten oder angekauften Wettbewerbsbeiträge zur Weiterbearbeitung der Aufgabe eignet; e) dem Auftraggeber eine Empfehlung zur Weiterbearbeitung der Aufgabe oder für das weitere Vor-gehen abgibt

Bericht der Jury (DE)

Begriffsbestimmung

Jurybericht: Die Jury legt einen Bericht vor, in dem a) die allgemeinen Kriterien des Wettbewerbs erörtert, die Wettbewerbsbeiträge in einem breiten Kontext bewertet und der allgemeine Bewertungsprozess dokumentiert werden; b) die in die engere Wahl gezogenen Wettbewerbsbeiträge werden ausführlicher (substanziell) beschrieben; c) die Entscheidungen, die jeweils zum Ausschluss von Einsendungen, zur Vergabe von Preisen, zur Vergütung oder sogar zu zwei ehrenvollen Erwähnungen getroffen wurden, vermerkt und begründet werden; d) es wird erläutert, ob eines der mit einem Preis oder einer ehrenwerten Erwähnung ausgezeichneten Projekte für eine Weiterentwicklung geeignet ist; e) Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Projekts oder Empfehlungen für das weitere Vorgehen werden an den öffentlichen Auftraggeber gerichtet.

Beurteilung

Begriffsbestimmung

20.1 Das Preisgericht hält sich bei der Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge an das Wettbewerbspro- gramm und die Fragenbeantwortung. 20.2 Die Wettbewerbsbeiträge sind so zu beurteilen, wie sie vorliegen, und nicht, wie sie zu verbessern wären. 20.3 Während der Beurteilung dürfen die Unterlagen für Dritte nicht zugänglich sein. Das Vorgehen bei einer öffentlichen Beurteilung ist im Wettbewerbsprogramm ankündigen und ausführlich zu regeln.

Evaluierung (EN)

Begriffsbestimmung

20.1 Bei der Bewertung der Wettbewerbsbeiträge hält sich die Jury an die Bedingungen des Wettbewerbsbriefs und die Bedingungen des Frage-Antwort-Dokuments. 20.2Die Wettbewerbsbeiträge sind als solche, in der eingereichten Form und nicht unter der Annahme zu bewerten, wie sie verbessert werden könnten. 20.3Die eingereichten Unterlagen sind während des Bewertungsprozesses Dritten nicht zugänglich. Ein Verfahren, das eine Bewertung in Anwesenheit der Öffentlichkeit ermöglicht, muss im Kurzbericht des Auswahlverfahrens angekündigt und im Einzelnen geregelt werden.

Einladungsverfahren

Begriffsbestimmung

Im Einladungsverfahren bestimmt der Auftraggeber, welche Teilnehmer er direkt zum Wettbewerb einladen will.

Wettbewerb auf Einladung (DE)

Begriffsbestimmung

Einladungsverfahren: Im Rahmen eines Einladungsverfahrens legt der öffentliche Auftraggeber fest, welche Teilnehmer direkt zur Teilnahme am Auswahlverfahren eingeladen werden.

Sachverständige

Begriffsbestimmung

Zur Begutachtung von Spezialfragen kann das Preisgericht jederzeit Experten beiziehen. Diese haben nur beratende Funktion und kein Stimmrecht.

Berater (DE)

Begriffsbestimmung

Sachverständiger: Zur Beurteilung von Sonderfragen kann die Jury jederzeit externe Experten hinzuziehen. Diese Experten behalten nur eine beratende Funktion im Bewertungsverfahren und haben kein Stimmrecht

Fragebeantwortung

Begriffsbestimmung

Die Teilnehmer können innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich und anonym Fragen zum Wettbewerbsprogramm stellen. Im Namen des Auftraggebers beantwortet das Preisgericht die Fragen schriftlich, stellt alle Fragen – wo nötig zusammengefasst – und Antworten in einem Dokument zusammen und stellt dieses alle Teilnehmer rechtzeitig zu.

Antwort (DE)

Begriffsbestimmung

Fragen und Antworten: Bis zu einem bestimmten Termin können die Teilnehmer anonym in schriftlicher Form Fragen zum Wettbewerbsbrief stellen. Die Jury beantwortet im Auftrag des öffentlichen Auftraggebers schriftlich, stellt alle Fragen und Antworten zusammen (ggf. zusammengefasst) und stellt sie innerhalb des angegebenen Zeitrahmens in einem allen Teilnehmern zugestellten Dokument zusammen.

Gesamtleistungswettbewerb

Begriffsbestimmung

Der Gesamtleistungswettbewerb dient zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zu Vorhaben, bei denen die Aufgabenstellung klar und präzise definiert ist und der Auftraggeber die Zusammenarbeit von Architekten, Ingenieuren, weiteren Fachleuten und Unternehmern wünscht.

Allgemeiner Planungswettbewerb (EN)

Begriffsbestimmung

Der Entwurfs- und Bauwettbewerb dient dem Ziel, die Entwicklung von Lösungsvorschlägen für Projekte zu fördern, deren Aufgaben klar und präzise definiert sind und für die der öffentliche Auftraggeber die Zusammenarbeit zwischen Architekten, Ingenieuren, weiteren Fachleuten und Auftragnehmern anstrebt.

Gesamtpreissumme

Begriffsbestimmung

Der Auftraggeber setzt für Preise und allfällige Ankäufe und Entschädigungen, unter Berücksichtigung der zu erbringenden Leistungen aller geforderten Fachgebiete, eine angemessene preissumme fest. Sie beträgt beim Ideenwettbewerb das Dreifache der ordentlichen Vergütung für gleichartige Leistungen im Auftragsverhältnis, beim Projektwettbewerb das Zweifache, beim Gesamtleistungswettbewerb das Anderthalbfache. Die zugrunde gelegte ordentliche Vergütung berücksichtigt alle im Wettbewerbsprogramm geforderten Leistungen. Beim Projektwettbewerb wird für die Bestimmung der Preissumme von einem in Aussicht gestellten Auftrag von hundert Teilleistungsprozent gemäss den SIA-Honorarordnungen ausgegangen. Bei Reduktion der Teilleistungen erhält der Gewinner zusätzlich zum Preisgeld bzw. Ankauf eine Entschädigung, welche dem gleichen Prozentsatz der Gesamtpreissumme entspricht, um welchen die Teilleistungen reduziert werden. Preise, Entschädigungen und Ankäufe sind nicht Bestandteil eines späteren Honorars.

Preisgeldsumme (DE)

Begriffsbestimmung

Gesamtpreisgeldsumme: Der öffentliche Auftraggeber legt für Preise, eventuelle ehrenhafte Erwähnungen und Aufzählungen in Bezug auf die erforderlichen Arbeiten aller Disziplinen einen angemessenen Gesamtpreisgeldbetrag fest. Bei Ideenwettbewerben beläuft sich dieser Betrag auf das Dreifache (3 x) der normativen Provision für ähnliche vertraglich vereinbarte Dienstleistungen; bei Projektwettbewerben das Doppelte (2 x) der normativen Kommission; in Design- und Bauwettbewerben eineinhalb Mal (1,5 x) die normative Kommission. Die anwendbare ordentliche Vergütung berücksichtigt alle im Wettbewerbsauftrag geforderten Leistungen. Im Falle eines Projektwettbewerbs wird der Preisbetrag auf der Grundlage einer geplanten Provision für die gesamte Mission (100) festgelegt.%) im Einklang mit den SIA-Empfehlungen für Gebührensätze. Wenn der Umfang der Mission reduziert wird, erhält der Gewinner neben dem Preisgeld oder der Erwähnung eine Entschädigung, die dem gleichen Prozentsatz des Gesamtpreisbetrags entspricht, um den die Mission reduziert wurde. Preise, Vergütungen und ehrenhafte Erwähnungen sind nicht Bestandteil einer späteren Gebühr.

Ideenwettbewerb

Begriffsbestimmung

Der Ideenwettbewerb soll Vorschläge bringe für konzeptionelle Entscheide oder für die Lösung von Aufgaben, die nur allgemein umschrieben und abgegrenzt sind und deren Ausführung nicht unmittelbar vorgesehen ist.

Ideenwettbewerb (DE)

Begriffsbestimmung

Ziel eines Ideenwettbewerbs ist es, konzeptionelle Vorschläge oder Lösungen zu beschaffen, die nur allgemein umschrieben und definiert sind, ohne die Absicht der sofortigen Realisierung des Projekts.

offenes Verfahren

Begriffsbestimmung

Der Auftraggeber schreibt den Wettbewerb öffentlich aus. Alle interessierten Fachleute, die teilnahmeberechtigt sind, können einen Lösungsvorschlag zur Beurteilung einreichen.

Offener Wettbewerb (EN)

Begriffsbestimmung

offenes Verfahren: Der öffentliche Auftraggeber führt eine offene Ausschreibung durch. Alle interessierten Fachleute, die zur Teilnahme am Auswahlverfahren berechtigt sind, können einen Lösungsvorschlag zur Bewertung (Angebot) einreichen.

optionale Bereinigungsstufe

Begriffsbestimmung

Das Preisgericht kann mit Projekten aus der engeren Wahl den Wettbewerb, falls es sich als notwendig erweist, mit einer optionalen, anonymen Bereinigungsstufe verlängern. Diese Option muss explizit im Programm erwähnt und separat entschädigt werden. Die Rangierung findet erst nach der optionalen Bereinigungsstufe statt

optionale, anonyme Bühne (EN)

Begriffsbestimmung

Die Jury kann, wenn sich dies als notwendig erweist, den Wettbewerb um eine optionale, anonyme Phase unter den in die engere Wahl gezogenen Projekten erweitern. Diese Option muss im Briefing ausdrücklich erwähnt und zusätzlich zum Preisgeld vergütet werden. Das Ranking findet nach der optionalen anonymen Phase statt.

Planungswettbewerb

Begriffsbestimmung

Als Planungswettbewerbe gelten a) der Ideenwettbewerb b) der Projektwettbewerb

Architekturwettbewerb (EN)

Begriffsbestimmung

Designwettbewerb: Folgende Wettbewerbe werden als Designwettbewerbe eingestuft: a) Ideenwettbewerb b) Projektwettbewerb

Preisgericht

Begriffsbestimmung

Die anonym eingereichten Wettbewerbsbeiträge werden durch ein sachverständiges Preisgericht beurteilt. Der Auftraggeber sichert die Anonymität, bis das Preisgericht die Wettbewerbsbeiträge beurteilt, rangiert, die Preise zugesprochen, Schlussfolgerungen formuliert und gegebenenfalls eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgegeben hat. Jeder Teilnehmer hat Anrecht auf eine glei- che Behandlung seines Beitrags. Die Ergebnisse und Beurteilungen des Wettbewerbs werden veröffentlicht. Die Mehrheit der Preisrichter muss Fachpreisrichter sein und mindestens die Hälfte davon muss unabhängig vom Auftraggeber sein

Jury (DE)

Begriffsbestimmung

Die anonym ausgeschriebenen Wettbewerbsbeiträge werden von einer kompetenten Jury bewertet. Der öffentliche Auftraggeber versichert die Anonymität, bis die Jury ausgewählte Projekte eingestuft, Preise vergeben und erforderlichenfalls weitere Empfehlungen für das weitere Vorgehen abgegeben hat. Jeder Teilnehmer hat Anspruch auf Gleichbehandlung der eingereichten Arbeiten. Die Ergebnisse des Wettbewerbs und der Bewertung werden veröffentlicht. Die Mehrheit der Jurymitglieder muss Fachleute sein, und mindestens die Hälfte der Fachjury muss vom öffentlichen Auftraggeber unabhängig sein.

Projektwettbewerb

Begriffsbestimmung

Der Projektwettbewerb dient zur Lösung klar umschriebener Aufgaben, deren Realisierung vorge- sehen ist, und zur Ermittlung von geeigneten Fachleuten, welche diese Lösungen realisieren können.

Projektwettbewerb (EN)

Begriffsbestimmung

Ein Projektwettbewerb dient dem Ziel, die Lösung für eine klar definierte Aufgabe zu finden, deren Realisierung beabsichtigt ist, sowie die qualifizierten Fachkräfte zu bestimmen, die die Realisierung erreichen können.

selektives Verfahren

Begriffsbestimmung

Der Auftraggeber schreibt den Wettbewerb öffentlich aus. Alle interessierten Fachleute, die teilnahmeberechtigt sind, können einen Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb mit den geforderten Qualifikationsunterlagen einreichen. Durch ein geeignetes Qualifikationsverfahren werden diejenigen Bewerber selektioniert, welche sich auf Grund ihrer Leistungs- und Fähigkeitsnachweises für die Lösung der gestellten Aufgabe am besten eignen. Bei der Präqualifikation darf kein Beitrag zur Lösung der Aufgabe verlangt werden. Dieser ist erst Gegenstand des Wettbewerbs.

Eingeschränkter Wettbewerb (EN)

Begriffsbestimmung

nichtoffenes Verfahren: Der öffentliche Auftraggeber veröffentlicht eine offene Aufforderung zur Interessenbekundung für das Auswahlverfahren. Alle interessierten Fachleute, die zur Teilnahme am Auswahlverfahren berechtigt sind, können einen Antrag auf Teilnahme am Auswahlverfahren mit den erforderlichen Qualifikationsunterlagen stellen. Im Rahmen eines geeigneten Verfahrens werden diejenigen Angebote ausgewählt, die hinsichtlich ihres Leistungs- und Fähigkeitsnachweises als am besten geeignet angesehen werden, eine Lösung für die gestellte Aufgabe zu finden. Für die Präqualifikation kann keine Vorlage eines Lösungsvorschlags verlangt werden. Das ist das Thema des Wettbewerbs selbst.

Stufen des Wettbewerbs

Begriffsbestimmung

Die Anzahl der Stufen muss in der Ausschreibung bekannt gemacht werden. Die Stufen dienen der Reduktion der möglichen Lösungsvarianten. Massgebend für das Gesamtverfahren ist die letzte Stufe; erst in dieser erfolgt die Rangierung. Die Präqualifikation im Rahmen eines selektiven Verfahrens gilt nicht als Stufe des Wettbewerbs.

Bühnen (DE)

Begriffsbestimmung

Die Anzahl der Stufen muss bei der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung klar festgelegt werden. Alle Stufen müssen als eine integrierte Einheit gehandhabt werden. Entscheidend für den Gesamtprozess ist die Endphase. Die vorherigen Stufen dienen nur dazu, mögliche Lösungsvarianten zu reduzieren und es gibt kein Ranking. Die Vorqualifikation in einem nichtoffenen Verfahren zählt nicht als Phase des Auswahlverfahrens.

Teilnehmer

Begriffsbestimmung

Der Begriff Teilnehmer bezeichnet die Konkurrierenden. Teilnehmer am Wettbewerb können je nach Anforderungen der Aufgabe ein Planer, mehrere Planer aus einer oder verschiedenen Fachrichtungen oder eine Kombination von Planern und Unternehmern sein. Nimmt eine Gruppe am Wettbewerb teil, so bezeichnet sie ein Mitglied als feder- geführt. Die gruppeninterne Aufteilung allfälliger Preise, Ankäufe oder Entschädigungen ist Sache der Gruppe.

Teilnahme (DE)

Begriffsbestimmung

Teilnehmer: Der Begriff Teilnehmer bezieht sich auf die Teilnehmer, die am Wettbewerb teilnehmen. Je nach Anforderung der Aufgabe können Teilnehmer am Wettbewerb ein Planer, mehrere Planer aus den gleichen oder unterschiedlichen Disziplinen oder eine Kombination aus Planern und Contrac-Tors sein. Nimmt eine Gruppe am Wettbewerb teil, benennt sie ein Mitglied als Verantwortlichen. Die interne Verteilung eventueller Preise, ehrenhafter Erwähnungen oder anderer Vergütungen innerhalb der Gruppe ist Sache der Gruppe.

Urheberrecht

Begriffsbestimmung

Bei allen Wettbewerben verbleibt das Urheberrecht an den Wettbewerbsbeiträgen bei den Teilnehmern. Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten Wettbewerbsbeiträge gehen ins Eigentum des Auftraggebers über.

Begriffsbestimmung

Geistiges Eigentum und Urheberrechte: In allen Auswahlverfahren bleiben die Einreichungen geistiges Eigentum der Teilnehmer. Eingereichte Unterlagen, die zu eingereichten Preisgeldern oder ehrenvollen Erwähnungen gehören, gehen in das Eigentum des öffentlichen Auftraggebers über.

Veröffentlichung

Begriffsbestimmung

Der Auftraggeber teilt nach Abschluss der Beurteilung den Teilnehmern den Entscheid des Preisgerichts schriftlich mit und sorgt für eine angemessene Veröffentlichung des Wettbewerbsergebnisses in der Presse. Er stellt die Wettbewerbsbeiträge mit der Veröffentlichung des Entscheids während mindestens 10 Tagen öffentlich aus.

Veröffentlichung (DE)

Begriffsbestimmung

Nach Beendigung des Bewertungsverfahrens teilt der öffentliche Auftraggeber den Teilnehmern die Juryentscheidung schriftlich mit und sorgt für eine angemessene Veröffentlichung der Wettbewerbsergebnisse an die Presse. In Verbindung mit der Bekanntgabe der Juryentscheidung sind die Wettbewerbsbeiträge für mindestens zehn (10) Tage öffentlich auszustellen.

Vorprüfungsbericht

Begriffsbestimmung

Der Auftraggeber lässt vor der Beurteilung eine wertungsfreie Vorprüfung durchführen, die sich auf die Erfüllung der Programmbestimmungen erstreckt. Die allfällige Entfernung von nicht verlangten Unterlagen ist festzuhalten. Das Vorprüfungsergebnis ist in einem Bericht festzuhalten.

Vorläufiger Bewertungsbericht (EN)

Begriffsbestimmung

Technischer Bericht: Vor der Bewertung der Jury führt der öffentliche Auftraggeber eine neutrale, technische Vorprüfung der Wettbewerbsbeiträge durch, die der Feststellung der Einhaltung der Bedingungen des Auftrags dient. Eine eventuelle Beseitigung nicht benötigter Dokumente ist zu beachten. Die Ergebnisse der techni-cal Prüfung müssen in einem Bericht formuliert werden.

Wettbewerbsprogramm

Begriffsbestimmung

WettbewerbsprogrammDer Auftraggeber formuliert das Wettbewerbsprogramm knapp und klar. Er verlangt von den Teilnehmern nur so viel Arbeit, als zum Verständnis des Wettbewerbsbeitrages notwendig ist, und verlangt nur Leistungen, deren fachlich kompetente Beurteilung er sicherstellen kann und die für den Entscheid relevant sind. Das Wettbewerbsprogramm muss zum Zeitpunkt der Ausschreibung vorliegen und von den interes- sierten Bewerbern bzw. Teilnehmer eingesehen werden können. Es soll den Teilnehmern möglichst grossen Spielraum, genügend Zeit zur Fragenstellung sowie genügend Bearbeitungszeit nach der Fragenbeantwortung gewähren.

Kurzfassung (DE)

Begriffsbestimmung

Der öffentliche Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Kurzbeschreibung des Auswahlverfahrens prägnant und klar zu formulieren. Von den Teilnehmern wird nur so viel Arbeit benötigt, wie zum Verständnis des Wettbewerbsbeitrags erforderlich ist. Von den Teilnehmern werden nur die Anforderungen verlangt, für die der öffentliche Auftraggeber eine fachlich kompetente Bewertung gewährleisten kann. Die Ausschreibungsunterlagen müssen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung verfügbar sein und den interessierten Bietern oder Teilnehmern zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Die Wettbewerbsunterlagen sollten den Teilnehmern den größtmöglichen Umfang an performativer Freiheit, ausreichend Zeit für Fragen sowie ausreichend Zeit für die Ausarbeitung der Lösungsvorschläge nach Erhalt der Antworten (Q&A) einräumen.

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