| Kategorie | Einzelheiten |
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| Mitgliedsorganisation(en): Conférence Suisse des Architectes (CSA) Pflicht zur Versicherung? Nein, die Berufshaftpflichtversicherung kann persönliche Verletzungen und Sachschäden sowie Schäden an Bauwerken. Gesetzliche Versicherungspflicht? Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Architekten, Betriebshaftpflichtversicherung. | |
| Rechtsgrundlage Häufig verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen: Art. 98 Abs. 3 Bundesverfassung und Bundesverfassung Gesetz über Versicherungsverträge. Diese Schäden können versichert werden: ‒ Personen- und Sachschäden ‒ Strukturschäden (Mängel- oder Sachschäden, die Planungs- oder Bauleitungsfehler) ‒ Rein finanzielle Verluste. Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um eine Versicherung? Dies hängt von den Anforderungen des Versicherers ab. Facharztausbildung oder entsprechende Berufserfahrung erforderlich ist. Berechnung der Versicherungsprämie: Hängt von Einnahmen aus Gebühren, Gehältern der Architektur ab Firma, Kosten der geplanten Struktur oder Umfang des Auftrags. Die Kombination mehrerer Versicherungen kann die Prämie beeinflussen. | Vertragliche Haftung: ‒ Verbindlichkeiten vor und/oder während der Arbeiten: Im Allgemeinen ja. ‒ Ist das Ende der Bauphase ein Punkt Abgang für einen Zeitraum spezifischer Verbindlichkeiten? Abhängig vom Kontext und der Größe der Architektur Vertrag. Siehe SIA 118 (2013) und SIA 102 (2014). Verbindlichkeiten nach der Arbeit: Schaden an der Struktur (zu seiner Solidität oder Stabilität): Ja Ungeeignet für die Funktion: Es kommt darauf an Versteckte Mängel: Es kommt darauf an |
| Formen des Versicherungsvertrags: Wie bereits erwähnt, besteht keine Verpflichtung für Architekten, Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Jede Versicherung Es steht dem Unternehmen daher frei, die Form seiner Versicherungsverträge. Insbesondere gibt es folgende Formen: ‒ Konventionelle Büropolitik ‒ Verschiedene Arten von projektspezifischen Versicherungsverträgen (ARGE (Konsortium) oder GP (Gesamtdesigner/Planer) Versicherung usw.). | Gesamtschuldnerische Haftung (in Solidum): Typischerweise nur verschuldensunabhängige Haftung (causa), außer im Falle von Art. 58 des Obligationenrechts. Die gesamtschuldnerische und individuelle Haftung ist in der Regel durch projektspezifische ARGE gelöst Versicherung. Bei kleineren Projekten kann eine gesamtschuldnerische Haftung bei mehreren Anbietern im Rahmen eines Konsortiums versichert sein (Arbeitsgemeinschaft) im Rahmen einer konventionellen Büropolitik, ist aber Vorbehalten und Ausschlüssen unterliegen. Reagieren Versicherer auf eine geltend gemachte Forderung oder eine steigende Forderungsbasis? Drei Modelle werden für die Dauer der Deckung angeboten/versichert: Reklamationen, Schadensfälle und Handlungsverpflichtungen |
| Versicherungen / Agenten: Es ist ein freier Markt, wenn auch sehr stark reguliert. | Dauer der Haftung: Professioneller Kunde: 5 Jahre, siehe Art. 371 Abs. 2, Obligationenrecht Verbraucherkunde: Genauso wie professioneller Kunde Haftung während und nach dem Bau: Im Grunde 5 Jahre, siehe professioneller Kunde. |