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Versicherungen

Schweiz

KategorieEinzelheiten
Mitgliedsorganisation(en):
Conférence Suisse des Architectes (CSA)
Pflicht zur Versicherung?
Nein, die Berufshaftpflichtversicherung kann persönliche
Verletzungen und Sachschäden sowie Schäden an Bauwerken.
Gesetzliche Versicherungspflicht?
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Architekten,
Betriebshaftpflichtversicherung.
Rechtsgrundlage
Häufig verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Art. 98 Abs. 3 Bundesverfassung und Bundesverfassung
Gesetz über Versicherungsverträge. Diese Schäden können versichert werden:
‒ Personen- und Sachschäden
‒ Strukturschäden (Mängel- oder Sachschäden, die
Planungs- oder Bauleitungsfehler)
‒ Rein finanzielle Verluste.
Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um eine
Versicherung?
Dies hängt von den Anforderungen des Versicherers ab. Facharztausbildung
oder entsprechende Berufserfahrung erforderlich ist.
Berechnung der Versicherungsprämie:
Hängt von Einnahmen aus Gebühren, Gehältern der Architektur ab
Firma, Kosten der geplanten Struktur oder Umfang des Auftrags.
Die Kombination mehrerer Versicherungen kann die Prämie beeinflussen.
Vertragliche Haftung:
‒ Verbindlichkeiten vor und/oder während der Arbeiten:
Im Allgemeinen ja.
‒ Ist das Ende der Bauphase ein Punkt
Abgang für einen Zeitraum spezifischer Verbindlichkeiten?
Abhängig vom Kontext und der Größe der Architektur
Vertrag. Siehe SIA 118 (2013) und SIA 102 (2014).
Verbindlichkeiten nach der Arbeit:
Schaden an der Struktur (zu seiner Solidität oder
Stabilität):
Ja
Ungeeignet für die Funktion:
Es kommt darauf an
Versteckte Mängel:
Es kommt darauf an
Formen des Versicherungsvertrags:
Wie bereits erwähnt, besteht keine Verpflichtung für Architekten,
Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Jede Versicherung
Es steht dem Unternehmen daher frei, die Form seiner
Versicherungsverträge.
Insbesondere gibt es folgende Formen:
‒ Konventionelle Büropolitik
‒ Verschiedene Arten von projektspezifischen Versicherungsverträgen
(ARGE (Konsortium) oder GP (Gesamtdesigner/Planer)
Versicherung usw.).
Gesamtschuldnerische Haftung (in Solidum):
Typischerweise nur verschuldensunabhängige Haftung (causa), außer im Falle von Art. 58
des Obligationenrechts. Die gesamtschuldnerische und individuelle Haftung ist
in der Regel durch projektspezifische ARGE gelöst
Versicherung. Bei kleineren Projekten kann eine gesamtschuldnerische Haftung
bei mehreren Anbietern im Rahmen eines Konsortiums versichert sein
(Arbeitsgemeinschaft) im Rahmen einer konventionellen Büropolitik, ist aber
Vorbehalten und Ausschlüssen unterliegen.
Reagieren Versicherer auf eine geltend gemachte Forderung oder eine steigende Forderungsbasis?
Drei Modelle werden für die Dauer der Deckung angeboten/versichert:
Reklamationen, Schadensfälle und Handlungsverpflichtungen
Versicherungen / Agenten:
Es ist ein freier Markt, wenn auch sehr stark reguliert.
Dauer der Haftung:
Professioneller Kunde:
5 Jahre, siehe Art. 371 Abs. 2, Obligationenrecht
Verbraucherkunde:
Genauso wie professioneller Kunde
Haftung während und nach dem Bau:
Im Grunde 5 Jahre, siehe professioneller Kunde.

Verbundene Versicherungen

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