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Versicherungen

Deutschland

KategorieEinzelheiten
Mitgliedsorganisation(en)BAK – Architektendelegation Deutschland –
Bundesarchitektenkammer
BDA- Architektendelegation Deutschland-Bund Deutscher Architekten
BDB- Architektendelegation Deutschland-Bund Deutscher Baumeister Architekten und Ingenieure BDB
VfA- Architektendelegation Deutschland-Vereinigung
freischaffender Architekten
VersicherungspflichtJa
Gesetzliche VersicherungspflichtHängt von der Art der Aktivität und dem Zustand ab, aber überwiegend ja.
RechtsgrundlageHäufig verwendete Begriffe und Bedingungen:
deutsches Zivilrecht.
Voraussetzungen für den Abschluss einer VersicherungAnmeldung bei der Architektenkammer.
Berechnung der VersicherungsprämieAuf der Grundlage des jährlichen Nettoeinkommens aus versicherter Tätigkeit, Schätzungen des Versicherungsnehmers.
Haftungssystem / HaftungsfristenVertragliche Haftung:
– Verbindlichkeiten vor und/oder während der Arbeiten:
Möglicher Fehler in der Beratung/Adipositas vor dem
funktioniert. Haftung während der Arbeiten für Verstöße gegen
vertragliche und rechtliche Verpflichtungen.
Das Ende der Bauphase als Punkt der
Abgang für einen Zeitraum spezifischer Verbindlichkeiten?
Das Ende des Baus und die Abnahme
kann für die Verjährungsfrist relevant sein (Beginn
Einschränkung).

Verbindlichkeiten nach der Arbeit:
Schaden an der Struktur (zu seiner Solidität oder
Stabilität): Ja
Ungeeignet für die Funktion: Ja
Formen des VersicherungsvertragesJahresverträge, Einzelverträge für einzelne Objekte, erweiterte Versicherung für Bauunternehmer (Entwickler).
Gesamtschuldnerische HaftungMithaftung mit betroffenen Bauunternehmen, mit anderen Planern / oder Experten, auch mit dem Bauherrn (z.B. wenn ein Bauarbeiter vor Ort einen Unfall hat).
Antwort des Versicherers auf ForderungenAnsprüche werden auf der Grundlage von „Ereignisansprüchen“ behandelt.
BevollmächtigteAIA AG/EUROMAF (Tochtergesellschaften von MAF/Frankreich)
VHV
HDI
R & V
Dauer der HaftungProfessioneller Kunde:
In der Regel 5 Jahre.

Verbraucherkunde:
In der Regel 5 Jahre.

Haftung während und nach
Baugewerbe: In der Regel 5 Jahre.

Verbundene Versicherungen

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