Kategorie | Einzelheiten |
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Mitgliedsorganisation(en) | MEK Magyar Építész Kamara Ungarische Architektenkammer / MEK |
Versicherungspflicht | Nein (Allgemeinversicherung oder projektbezogene Versicherungspolice.) |
Gesetzliche Versicherungspflicht | Nein |
Rechtsgrundlage | Häufig verwendete Begriffe und Bedingungen: 1996/LVIII Gesetz für Ingenieur- und Architektenkammern; 1997/LXXVIII Gesetz über den Bau und Schutz der Bauumgebung |
Voraussetzungen für den Abschluss einer Versicherung | Der Architekt, der registriert ist, braucht keine Anforderungen mehr |
Berechnung der Versicherungsprämie | Es gibt keine Standardberechnung. Es hängt davon ab, wie viel Schaden abgedeckt werden soll (das Ganze und die separaten) und von der jährlichen Übergabe des Architektenbüros. Die Bedingungen werden zum größten Teil vom Kunden festgelegt. |
Haftungssystem / Haftungsfristen | Vertragliche Haftung: – Verbindlichkeiten vor und/oder während der Arbeiten: – Das Ende der Bauphase als Punkt der Abgang für einen Zeitraum spezifischer Verbindlichkeiten? Ja. Verbindlichkeiten nach der Arbeit: Schaden an der Struktur (zu seiner Solidität oder Stabilität): Die Versicherung deckt Schäden ab, solange die Laufzeit der Versicherungsanleihe gültig ist. Ungeeignet für die Funktion: Es gibt keine Versicherung dafür Versteckte Mängel: Wenn es bewiesen werden kann. Versicherungsverträge decken die Entwurfsphase und Bauphase, einige können auf Kundenwunsch um zwei Jahre verlängert werden. Keine Versicherungen für die Dauer der Verantwortung des Architekten gesetzlich festgelegt. Keine Versicherung für „nach der Bau-/Versicherungszeit“ |
Formen des Versicherungsvertrages | Es gibt nur eine Art: Allgemeine Design-Haftpflichtversicherung. |
Gesamtschuldnerische Haftung | |
Antwort des Versicherers auf Forderungen | Manchmal tritt die Haftung zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme oder zu anderen Zeitpunkten, zu denen Ansprüche auftreten, in Kraft. |
Bevollmächtigte | MABISZ Prividencia Generali |
Dauer der Haftung | Im Allgemeinen: 10 bis 50 Jahre, es hängt davon ab, welche Struktur des Gebäudes den Defekt zeigt. Es gibt auch eine Praxis, dass der Architekt haftet, solange der Fehler zurückverfolgt werden kann für sein/ihr Design. |