| Kategorie | Einzelheiten |
|---|---|
| Mitgliedsorganisation(en) | CKA Tschechische Architektenkammer |
| Versicherungspflicht | Ja (Jeder autorisierte Architekt ist für Schäden bis bis 200.000,-CZK. Höhere Abdeckung ist individuell.) |
| Gesetzliche Versicherungspflicht | Ja, (Gesetz Nr. 360/1992 vom 7. Mai 1992) |
| Rechtsgrundlage | Häufig verwendete Begriffe und Bedingungen: Das Baugesetz (Gesetz Nr. 183/2006 Slg) |
| Voraussetzungen für den Abschluss einer Versicherung | Es ist keine besondere Anforderung erforderlich, um Sie müssen eine Versicherung abschließen, aber ein autorisierter Architekt muss eine gültige Autorisierung. |
| Berechnung der Versicherungsprämie | Gebührensatz Basierend auf Festpreis |
| Haftungssystem / Haftungsfristen | Vertragliche Haftung: – Verbindlichkeiten vor und/oder während der Arbeiten: Ja, verantwortlich für das Programm und für eventuelle Mängel Nicht verantwortlich für den Haushalt – Das Ende der Bauphase als Punkt der Abgang für einen Zeitraum spezifischer Verbindlichkeiten? Für die Geltendmachung von Mängeln besteht eine Frist von 2 Jahren. Beide Seiten können diesen Zeitraum länger als 2 Jahre vereinbaren. Verbindlichkeiten nach der Arbeit: Haftung ohne Einschränkung während des Zeitraums, aber der vorgeschriebene Zeitplan für einen Haftungsanspruch beträgt 10 Jahre ab Eintritt des Schadens (gemäß Bürgerliches Gesetzbuch – Gesetz. Nr. 89/2012 Slg.) |
| Formen des Versicherungsvertrages | – Zeichnungsvertrag für alle Verbindlichkeiten in einem vordefinierter Zeitraum – Deckung für Architekten in einem bestimmten Projekt – Deckung für alle Fachleute in einem Projekt |
| Gesamtschuldnerische Haftung | Gesamtschuldnerische Haftung im Falle einer Vereinigung, die nach dem Gesetz entstanden ist, es sei denn, es wurde etwas anderes nachgewiesen. |
| Antwort des Versicherers auf Forderungen | Begründete Behauptungen. |
| Bevollmächtigte | ČSOB Pojišťovna, a.s. / MARSH s.r.o. |
| Dauer der Haftung | – Professioneller Kunde: 10 Jahre nach Eintritt des Schadens – Verbraucherkunde: 10 Jahre nach Eintritt des Schadens – Haftung während und nach dem Bau: 10 Jahre nach Eintritt des Schadens |