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Versicherungen

Tschechische Republik

KategorieEinzelheiten
Mitgliedsorganisation(en)CKA
Tschechische Architektenkammer
VersicherungspflichtJa (Jeder autorisierte Architekt ist für Schäden bis
bis 200.000,-CZK. Höhere Abdeckung ist individuell.)
Gesetzliche VersicherungspflichtJa, (Gesetz Nr. 360/1992 vom 7. Mai 1992)
RechtsgrundlageHäufig verwendete Begriffe und Bedingungen:
Das Baugesetz (Gesetz Nr. 183/2006 Slg)
Voraussetzungen für den Abschluss einer VersicherungEs ist keine besondere Anforderung erforderlich, um
Sie müssen eine Versicherung abschließen, aber ein autorisierter Architekt muss
eine gültige Autorisierung.
Berechnung der VersicherungsprämieGebührensatz
Basierend auf Festpreis
Haftungssystem / HaftungsfristenVertragliche Haftung:
– Verbindlichkeiten vor und/oder während der Arbeiten:
Ja, verantwortlich für das Programm und für eventuelle Mängel
Nicht verantwortlich für den Haushalt
– Das Ende der Bauphase als Punkt der
Abgang für einen Zeitraum spezifischer Verbindlichkeiten?
Für die Geltendmachung von Mängeln besteht eine Frist von 2 Jahren. Beide Seiten können diesen Zeitraum länger als 2 Jahre vereinbaren.

Verbindlichkeiten nach der Arbeit:
Haftung ohne Einschränkung während des Zeitraums, aber der vorgeschriebene Zeitplan für einen Haftungsanspruch beträgt 10 Jahre ab Eintritt des Schadens (gemäß Bürgerliches Gesetzbuch – Gesetz. Nr. 89/2012 Slg.)
Formen des Versicherungsvertrages– Zeichnungsvertrag für alle Verbindlichkeiten in einem
vordefinierter Zeitraum
– Deckung für Architekten in einem bestimmten Projekt
– Deckung für alle Fachleute in einem Projekt
Gesamtschuldnerische HaftungGesamtschuldnerische Haftung im Falle einer Vereinigung, die nach dem Gesetz entstanden ist, es sei denn, es wurde etwas anderes nachgewiesen.
Antwort des Versicherers auf ForderungenBegründete Behauptungen.
BevollmächtigteČSOB Pojišťovna, a.s. / MARSH s.r.o.
Dauer der Haftung– Professioneller Kunde:
10 Jahre nach Eintritt des Schadens
– Verbraucherkunde:
10 Jahre nach Eintritt des Schadens
– Haftung während und nach dem Bau:
10 Jahre nach Eintritt des Schadens

Verbundene Versicherungen

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