| Kategorie | Einzelheiten |
|---|---|
| Mitgliedsorganisation(en) | BAK – Architektendelegation Deutschland – Bundesarchitektenkammer BDA- Architektendelegation Deutschland-Bund Deutscher Architekten BDB- Architektendelegation Deutschland-Bund Deutscher Baumeister Architekten und Ingenieure BDB VfA- Architektendelegation Deutschland-Vereinigung freischaffender Architekten |
| Versicherungspflicht | Ja |
| Gesetzliche Versicherungspflicht | Hängt von der Art der Aktivität und dem Zustand ab, aber überwiegend ja. |
| Rechtsgrundlage | Häufig verwendete Begriffe und Bedingungen: deutsches Zivilrecht. |
| Voraussetzungen für den Abschluss einer Versicherung | Anmeldung bei der Architektenkammer. |
| Berechnung der Versicherungsprämie | Auf der Grundlage des jährlichen Nettoeinkommens aus versicherter Tätigkeit, Schätzungen des Versicherungsnehmers. |
| Haftungssystem / Haftungsfristen | Vertragliche Haftung: – Verbindlichkeiten vor und/oder während der Arbeiten: Möglicher Fehler in der Beratung/Adipositas vor dem funktioniert. Haftung während der Arbeiten für Verstöße gegen vertragliche und rechtliche Verpflichtungen. Das Ende der Bauphase als Punkt der Abgang für einen Zeitraum spezifischer Verbindlichkeiten? Das Ende des Baus und die Abnahme kann für die Verjährungsfrist relevant sein (Beginn Einschränkung). Verbindlichkeiten nach der Arbeit: Schaden an der Struktur (zu seiner Solidität oder Stabilität): Ja Ungeeignet für die Funktion: Ja |
| Formen des Versicherungsvertrages | Jahresverträge, Einzelverträge für einzelne Objekte, erweiterte Versicherung für Bauunternehmer (Entwickler). |
| Gesamtschuldnerische Haftung | Mithaftung mit betroffenen Bauunternehmen, mit anderen Planern / oder Experten, auch mit dem Bauherrn (z.B. wenn ein Bauarbeiter vor Ort einen Unfall hat). |
| Antwort des Versicherers auf Forderungen | Ansprüche werden auf der Grundlage von „Ereignisansprüchen“ behandelt. |
| Bevollmächtigte | AIA AG/EUROMAF (Tochtergesellschaften von MAF/Frankreich) VHV HDI R & V |
| Dauer der Haftung | Professioneller Kunde: In der Regel 5 Jahre. Verbraucherkunde: In der Regel 5 Jahre. Haftung während und nach Baugewerbe: In der Regel 5 Jahre. |