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Versicherungen

Vereinigtes Königreich

KategorieEinzelheiten
Mitgliedsorganisation(en):
ARB
Registrierungsstelle des Architekten
Riba
Royal Institute of British Architects
Pflicht zur Versicherung?
Ja
Gesetzliche Versicherungspflicht?
Nein
Häufig verwendete Begriffe und Bedingungen:
Architects Registration Act 1997
Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um eine
Versicherung? z.B. Architekt braucht praktische Erfahrung von
mindestens 2 Jahre.
Berechnung der Versicherungsprämie:
auf der Grundlage des Gebührenumsatzes,
Baukosten,
Schadensverlauf,
Art der durchgeführten Arbeiten
Vertragliche Haftung:
Verbindlichkeiten vor und/oder während der Arbeiten: Ja
In Bezug auf seine oder ihre professionellen Dienstleistungen.
Das Ende der Bauphase als Ausgangspunkt
für einen Zeitraum spezifischer Verbindlichkeiten? Nein
Spätere Entdeckung von Mängeln kann den möglichen Anspruch verlängern
Zeitraum.
Verbindlichkeiten nach der Arbeit:
Schaden für die Struktur (für ihre Solidität oder Stabilität): Ja
Ungeeignet für die Funktion: Ja
..
Versteckte Mängel: Ja
Formen des Versicherungsvertrags:
Zeichnungsvertrag für alle Verbindlichkeiten in einem
vordefinierter Zeitraum
Deckung für Architekten in einem bestimmten Projekt
Abdeckung für alle Profis in einem Projekt
Gesamtschuldnerische Haftung (in Solidum):
Ja, eine Vertragsabweichung ist möglich
Reagiert der Versicherer auf geltend gemachte oder geltend gemachte Ansprüche?
Steigende Basis?
Vorgebrachte Forderungen
Versicherungen / Agenten:
Versicherungsmakler: Hier auflisten
Versicherer: Der Versicherungsmarkt allgemein, z.B. APIA,
Towergate Versicherung, Markel direct
Dauer der Haftung:
Professioneller Kunde:
Variable
Verbraucherkunde:
Variable
Haftung während und nach dem Bau:
Variable – hängt vom Datum der Entdeckung eines
Defekt.
Voraussetzungen für den Abschluss einer VersicherungGenehmigung für den Umfang der erbrachten Leistungen (Registrierung)
Berechnung der VersicherungsprämieAbhängig vom Vertrag: jährliches Nettoeinkommen, Selbstbehalt, Zeitraum nach der Deckung, geografischer Geltungsbereich usw.
Haftungssystem / HaftungsfristenGarantie (Negligität/Fehler nicht erforderlich): 3 Jahre ab „Übergabe“ aller Architekturleistungen.
Schadenersatz (Vernachlässigung/Verschulden erforderlich): 3 Jahre ab Kenntnis des Schadens und der schädigenden Partei; 30 Jahre im Falle von Nichtwissen.

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