| Kategorie | Einzelheiten |
|---|---|
| Mitgliedsorganisation(en): ARB Registrierungsstelle des Architekten Riba Royal Institute of British Architects Pflicht zur Versicherung? Ja Gesetzliche Versicherungspflicht? Nein | |
| Häufig verwendete Begriffe und Bedingungen: Architects Registration Act 1997 Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um eine Versicherung? z.B. Architekt braucht praktische Erfahrung von mindestens 2 Jahre. Berechnung der Versicherungsprämie: auf der Grundlage des Gebührenumsatzes, Baukosten, Schadensverlauf, Art der durchgeführten Arbeiten | Vertragliche Haftung: Verbindlichkeiten vor und/oder während der Arbeiten: Ja In Bezug auf seine oder ihre professionellen Dienstleistungen. Das Ende der Bauphase als Ausgangspunkt für einen Zeitraum spezifischer Verbindlichkeiten? Nein Spätere Entdeckung von Mängeln kann den möglichen Anspruch verlängern Zeitraum. Verbindlichkeiten nach der Arbeit: Schaden für die Struktur (für ihre Solidität oder Stabilität): Ja Ungeeignet für die Funktion: Ja .. Versteckte Mängel: Ja |
| Formen des Versicherungsvertrags: Zeichnungsvertrag für alle Verbindlichkeiten in einem vordefinierter Zeitraum Deckung für Architekten in einem bestimmten Projekt Abdeckung für alle Profis in einem Projekt | Gesamtschuldnerische Haftung (in Solidum): Ja, eine Vertragsabweichung ist möglich Reagiert der Versicherer auf geltend gemachte oder geltend gemachte Ansprüche? Steigende Basis? Vorgebrachte Forderungen |
| Versicherungen / Agenten: Versicherungsmakler: Hier auflisten Versicherer: Der Versicherungsmarkt allgemein, z.B. APIA, Towergate Versicherung, Markel direct | Dauer der Haftung: Professioneller Kunde: Variable Verbraucherkunde: Variable Haftung während und nach dem Bau: Variable – hängt vom Datum der Entdeckung eines Defekt. |
| Voraussetzungen für den Abschluss einer Versicherung | Genehmigung für den Umfang der erbrachten Leistungen (Registrierung) |
| Berechnung der Versicherungsprämie | Abhängig vom Vertrag: jährliches Nettoeinkommen, Selbstbehalt, Zeitraum nach der Deckung, geografischer Geltungsbereich usw. |
| Haftungssystem / Haftungsfristen | Garantie (Negligität/Fehler nicht erforderlich): 3 Jahre ab „Übergabe“ aller Architekturleistungen. Schadenersatz (Vernachlässigung/Verschulden erforderlich): 3 Jahre ab Kenntnis des Schadens und der schädigenden Partei; 30 Jahre im Falle von Nichtwissen. |