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Versicherungen

Italien

KategorieEinzelheiten
Mitgliedsorganisation(en): CNAPPC Consiglio Nazionale degli Architetti, Pianificatori, Paesaggisti e Conservatori Archiworld Network Versicherungspflicht? Ja Gesetzliche Versicherungspflicht? Ja – DPR 7. August 2012 , Nr. 137 Art. 5
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen): Italienisches Zivilgesetzbuch Was sind die Voraussetzungen, um eine Versicherung zu erhalten? Anmeldung zu Architektenaufträgen Berechnung der Versicherungsprämie: Die meisten Unternehmen berechnen die Prämie auf den Umsatz des Geschäftsjahres vor der FestlegungVertragliche Haftung: – Verbindlichkeiten vor und/oder während der Arbeiten: Ja Vor der Ausführung des Auftrags ist der Fachmann für Konstruktionsfehler / technische Beratung verantwortlich. – Haftung nach der Arbeit Die Haftung läuft 10 Jahre nach der Ausführung oder dem Ende der Arbeit (Art. 1669 cc) Schaden an der Struktur (für ihre Solidität oder Stabilität): Ja Ungeeignet für die Funktion: Ja Versteckte Mängel: Ja Es gibt Bedingungen des Verzichts durch die Gegenpartei, die eingehalten werden müssen (Art. 1667 cc)
Formen des Versicherungsvertrags: Beantragte Verträge. Zur Erfüllung der Versicherungspflicht, Jahresverträge, mit und / oder ohne stillschweigende VerlängerungGesamtschuldnerische Haftung (in Solidum): Ja Gemäß Art. 2055 cc, wenn das schädigende Ereignis mehr als einer Person zuzurechnen ist, sind alle ausschließlich zum Schadensersatz verpflichtet. Reagiert der Versicherer auf eine geltend gemachte Forderung oder eine steigende Forderungsbasis? Anträge auf Behandlung stehen im Verhältnis zum versicherten Risikokapital.
Versicherungen / Agenten: 1. AIG Europe Limited ; 2. AEC SpA – Lloyd’s Coverholder 3. Gewerkschaftsführer ARCH von Lloyd’sDauer der Haftung: Professioneller Kunde: 10 anni per la responsabilità contrattuale, 5 anni per la responsabilità extracontrattuale Verbraucher: 10 Jahre für vertragliche Haftung, 5 Jahre für außervertragliche Haftung Haftung während und nach dem Bau: Art. 1669 cc: bei Sach- und Sachschäden 10 Jahre nach Abschluss der Arbeiten

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