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Versicherungen

Belgien

KategorieEinzelheiten
Mitgliedsorganisation(en)CNOA – Conseil National de l’Ordre des Architectes Verschiedene private Architektenverbände (UWA, NAV, ARIB,...)
VersicherungspflichtJa
Gesetzliche VersicherungspflichtJa
RechtsgrundlageHäufig verwendete Begriffe und Bedingungen:
Art. 2, § 4 Gesetz vom 20. Februar 1939 über die
Schutz des Titels und des Berufsstandes
Architekt;
Gesetz vom 31. Mai 2017 über die zehnjährige Zivilpflicht
Haftpflichtversicherung im Baugewerbe
Gesetz vom 9. Mai 2019 über die Berufspflicht
Haftpflichtversicherung im Baugewerbe
Voraussetzungen für den Abschluss einer VersicherungBerechtigt sein, als Architekt tätig zu sein
(Eintragung im Auftrag der Architekten ist
obligatorisch)
Abgesehen davon, dass jede Versicherungsgesellschaft entscheidet
eigene Voraussetzungen für den Abschluss einer Versicherung
Berechnung der Versicherungsprämie– Gebührensatz
oder
– Zinssatz für den Wert der Bauarbeiten
– Auch die Schadensaufzeichnung des Architekten wird berücksichtigt.
Überlegung
Haftungssystem / Haftungsfristen– Verbindlichkeiten vor und/oder während der Arbeiten:

Während der Arbeiten

– Das Ende der Bauphase als Punkt der
Abgang für einen Zeitraum spezifischer Verbindlichkeiten?

Ja. Die gesetzliche Garantie tritt in Kraft ab dem
Datum der Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber
(was ausdrücklich oder stillschweigend sein kann)

Verbindlichkeiten nach der Arbeit:
Schaden für die Struktur (für ihre Solidität oder Stabilität):
Ja, 0 Jahre
Ungeeignet für die Funktion:
Ja
Versteckte Mängel:
Ja, I0 Jahre (aber oft vertraglich reduziert auf
3 Jahre)
Formen des Versicherungsvertrages10 Jahre (ab Abnahme gerechnet) + außervertragliche Haftung von 20 Jahren.
Eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch (auferlegt
durch das Gesetz und den Verhaltenskodex)
Gesamtschuldnerische HaftungJa, eine Ausnahmeregelung ist vertraglich möglich für
Nur versteckte Mängel
Antwort des Versicherers auf ForderungenDer Versicherungsschutz bezieht sich auf Ansprüche für
Schriftliche Entschädigung gegen die
Versicherte oder die Versicherungsgesellschaft während der
Laufzeit des Versicherungsvertrages auf der Grundlage einer
die in diesem Vertrag geregelt sind und die
sich auf Schäden beziehen, die während derselben
Zeitraum. Die Garantie erstreckt sich auf Anträge auf
Reparaturen innerhalb von 10 Jahren ab dem Tag
welche Eintragung in den Architektenorden
beendet.
BevollmächtigteSchützen
Ar-co
Euromaf
Hdi-Gerling
Ethias
Allianz
Dauer der Haftung– Professioneller Kunde:
10 Jahre
– Verbraucherkunde:
10 Jahre
– Haftung während und nach dem Bau:
10 Jahre

Verbundene Versicherungen

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