| Kategorie | Einzelheiten |
|---|---|
| Mitgliedsorganisation(en) | CNOA – Conseil National de l’Ordre des Architectes Verschiedene private Architektenverbände (UWA, NAV, ARIB,...) |
| Versicherungspflicht | Ja |
| Gesetzliche Versicherungspflicht | Ja |
| Rechtsgrundlage | Häufig verwendete Begriffe und Bedingungen: Art. 2, § 4 Gesetz vom 20. Februar 1939 über die Schutz des Titels und des Berufsstandes Architekt; Gesetz vom 31. Mai 2017 über die zehnjährige Zivilpflicht Haftpflichtversicherung im Baugewerbe Gesetz vom 9. Mai 2019 über die Berufspflicht Haftpflichtversicherung im Baugewerbe |
| Voraussetzungen für den Abschluss einer Versicherung | Berechtigt sein, als Architekt tätig zu sein (Eintragung im Auftrag der Architekten ist obligatorisch) Abgesehen davon, dass jede Versicherungsgesellschaft entscheidet eigene Voraussetzungen für den Abschluss einer Versicherung |
| Berechnung der Versicherungsprämie | – Gebührensatz oder – Zinssatz für den Wert der Bauarbeiten – Auch die Schadensaufzeichnung des Architekten wird berücksichtigt. Überlegung |
| Haftungssystem / Haftungsfristen | – Verbindlichkeiten vor und/oder während der Arbeiten: Während der Arbeiten – Das Ende der Bauphase als Punkt der Abgang für einen Zeitraum spezifischer Verbindlichkeiten? Ja. Die gesetzliche Garantie tritt in Kraft ab dem Datum der Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber (was ausdrücklich oder stillschweigend sein kann) Verbindlichkeiten nach der Arbeit: Schaden für die Struktur (für ihre Solidität oder Stabilität): Ja, 0 Jahre Ungeeignet für die Funktion: Ja Versteckte Mängel: Ja, I0 Jahre (aber oft vertraglich reduziert auf 3 Jahre) |
| Formen des Versicherungsvertrages | 10 Jahre (ab Abnahme gerechnet) + außervertragliche Haftung von 20 Jahren. Eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch (auferlegt durch das Gesetz und den Verhaltenskodex) |
| Gesamtschuldnerische Haftung | Ja, eine Ausnahmeregelung ist vertraglich möglich für Nur versteckte Mängel |
| Antwort des Versicherers auf Forderungen | Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Ansprüche für Schriftliche Entschädigung gegen die Versicherte oder die Versicherungsgesellschaft während der Laufzeit des Versicherungsvertrages auf der Grundlage einer die in diesem Vertrag geregelt sind und die sich auf Schäden beziehen, die während derselben Zeitraum. Die Garantie erstreckt sich auf Anträge auf Reparaturen innerhalb von 10 Jahren ab dem Tag welche Eintragung in den Architektenorden beendet. |
| Bevollmächtigte | Schützen Ar-co Euromaf Hdi-Gerling Ethias Allianz |
| Dauer der Haftung | – Professioneller Kunde: 10 Jahre – Verbraucherkunde: 10 Jahre – Haftung während und nach dem Bau: 10 Jahre |