| Kategorie | Einzelheiten |
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| Mitgliedsorganisation(en): SARP IARP, Izba Architektów R.P. Polnische Architektenkammer Pflicht zur Versicherung? Ja (Für alle Register besteht eine Pflichtversicherung Architekten begrenzt auf 50.000 EUR) Gesetzliche Versicherungspflicht? Ja, (Gesetz vom 15. Dezember 2000) | |
| Rechtsgrundlage: Häufig verwendete Begriffe und Bedingungen: Gesetz vom 15. Dezember 2000 Was sind die Anforderungen, die benötigt werden, um zu erhalten Eine Versicherung? Mitgliedschaft im IARP, Berufslizenz Berechnung der Versicherungsprämie: Basierend auf Festpreis | Vertragliche Haftung: Verbindlichkeiten vor und/oder während der Arbeiten: Ja Verantwortlich für eventuelle Konstruktionsfehler. Nicht verantwortlich für den Haushalt oder für das Programm. Das Ende der Bauphase als Punkt der Abgang für einen Zeitraum spezifischer Verbindlichkeiten? Nein. Eine spätere Entdeckung von Mängeln kann die mögliche Antragsfrist. Verbindlichkeiten nach der Arbeit: Unbestimmte Haftung während des Zeitraums, aber Programm für den Haftungsanspruch vorgeschrieben sind: 3 Jahre ab Kenntnis des Schadens und 10 Jahre Höchstens aus seiner Entstehung |
| Formen des Versicherungsvertrags: Zeichnungsvertrag für alle Verbindlichkeiten in einem vordefinierter Zeitraum Deckung für Architekten in einem bestimmten Projekt Abdeckung für alle Profis in einem Projekt Das oben Gesagte bezieht sich auf die Verträge, die individuell mit die Versicherer über das erforderliche Standardniveau hinaus. | Gesamtschuldnerische Haftung (in Solidum): Nein Reagiert der Versicherer auf geltend gemachte oder steigende Ansprüche? Grundlage? Für den Standardvertrag gilt die Regel „Zugesagte Forderung“ |
| Versicherungen / Agenten: PZU* ist der Hauptakteur, der den Standard liefert Haftpflichtversicherung für Architekten in Polen (*Państwowy Zakład Ubezpieczeń) | Dauer der Haftung: Professioneller Kunde: Variable (im Wesentlichen 10 Jahre nach Abschluss der Arbeiten) Verbraucherkunde: Variable Haftung während und nach dem Bau: Variable |