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Länderprofil

Deutschland

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ACE Mitgliedsorganisationen

ADG - Verband Deutscher Baumeister BDB

Willdenowstraße, 6 – 12203 Berlin


Tel.: + 49 30 841 89 70
Fax: + 49 30 841 89 722
[email protected]
www.baumeister-online.de


Präsident: Christoph Schild
Leiter der Delegation: Ralf Niebergall

ADG - Verband freiberuflicher Architekten Deutschlands VFA

Kurfürstenstraße 130 – 10785 Berlin


Tel.: + +49 30 39 49 40-19
Fax: + 49 30 39 49 40-39
[email protected]
www.vfa-architekten.de


Präsident: Alexander von Schwab
Leiter der Delegation: Ralf Niebergall

ADG - Verband Deutscher Architekten BDA

Wilhelmine-Gemberg-Weg 6 – 10179 Berlin


Tel.: + 49 30 27 87 990
Fax: + 49 30 27 87 99 15
[email protected]
www.bda-bund.de/


Präsident: Heiner Farwick
Leiter der Delegation: Ralf Niebergal

ADG – Bundesarchitektenkammer BAK

Askanischer Platz, 4 – 10963 Berlin


Tel.: + 49 30 263 94 40
Fax: + 49 30 263 94 490
[email protected]
www.bak.de


Präsident: Andrea Gebhard
Leiter der Delegation: Ralf Niebergall

Haftung und Versicherung

Kontinuierliche berufliche Weiterentwicklung

Anforderungen an die Praxis

Jahr2012201420162018202020222024
Bevölkerung81 843 74380 780 00082 162 00082 850 00083 166 71183 155 03183445000
BIP in Mio. EUR2 592 6002 737 6003 032 8203 277 3403 449 0503 601 7504122210
BIP/Kopf €31 67733 89036 91339 55841 47243 31449400.32
Jahr2012201420162018202020222024
Markt4 1935 0475 0154 9714 5776 3156725.21
Durchschnittlicher Umsatz pro Praxis (€)
2 Personen94 088114 326154 763181 955169 809153 273160334.27
6 – 10 Personen440 416623 935654 293786 041811 537622 718864767.99
Jahr2012201420162018202020222024
Architekten101 600107 200109 200111 200117 500119 400 120200
% männlich64576662665856
% weiblich 36433438344243
% <40 Jahre 35412321252221
Gepflogenheiten 37 02641 11740 558 33 440 28 49237 84411016.52
Jahr2012201420162018202020222024
Teilnehmer8401 3926 02913 120  14 064 14 14513989
Genauigkeit der Ergebnisse 95% Vertrauen +/-3.42.61.20.80.80.80.8
Jahr2012201420162018202020222024
Alleinige Auftraggeber32202724222120
Partner & Geschäftsführer148101091010
Privatpraxis Salaried26403334373434
Privat im Haus781214131417
Freiberuflich  4142222
Sonstige private  66151110
Lokale/Zentralregierung812n/a14141616
Sonstige öffentliche44141111
Jahr2012201420162018202020222024
Alleinige Auftraggeber50000550005594063202682627300079500
Partner & Geschäftsführer60000706606510074500900008500095238
Privatpraxis Salaried3720036000n/a48000500005300057600
Privat im Haus40000n/an/a72000750008000084000
Freiberuflich  54500670003901240000490006000048300
Sonstige private  5000058500n/a613317000077000n/a
Lokale/Zentralregierung5000053000n/a60397640006700071000
Sonstige öffentliche4800055000n/a65000700007285575000

Schutz des Titels „Architekt“Ja
Schutz der Funktion von ArchitektenNein
BerufsbezeichnungArchitekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner oder Innenarchitekt
Der Architekt hat keine ausschließlichen Rechte. Nur der Titel des Architekten ist durch das Recht jedes Landes geschützt, unabhängig davon, in welchem Bereich der Berufsangehörige tätig wird.
Obligatorische RegistrierungJa, über eine Kammer eines Landes
Für Architekten, in der Regel mindestens 4 Jahre akademische Ausbildung für die Registrierung erforderlich.
Für Landschaftsarchitekten, Stadtplaner und Innenarchitekten: 3 oder 4 Jahre (je nach Landesgesetz).
In Ausnahmefällen wird der Bachelor von 3 Jahren von 3 Ländern zur Registrierung akzeptiert, sofern der Antragsteller über 4 bis 6 Jahre obligatorische Berufserfahrung verfügt (Bayern 6 Jahre + Zusatzprüfung; Hessen 4 Jahre; Schleswig-Holstein 4 Jahre).
Obligatorische Anmeldung bei der Architektenkammer eines Landes. Die Registrierung basiert auf einer Bewertung durch eine unabhängige Jury von Fachleuten, die von einem Richter oder einem Anwalt geleitet wird. Es ist ein Berufungsverfahren vorgesehen.
Wenn ja, wo?Bundesarchitektenkammer (BAK) 
Zuständige Behörde16 Architektenkammern der Länder, während die Landesarchitektenkammer (BAK) die Interessen der 16 Kammern auf Bundes- und europäischer Ebene vertritt. Jedes Land hat seine eigenen Vorschriften. Die Anmeldung bei einer Kammer ist obligatorisch, um den Titel zu verwenden.
Aufnahmeprüfung 
Akademische Ausbildung
Qualifiziert als
Berufliche Ausbildung erforderlich?
Wenn ja Wie viel Zeit 
AnmerkungenUniversitäten (= +- 40% Architekten): Numerus clausus oder Aufnahmeprüfung – Bachelor von 3 Jahren mit 6 Monaten Praktikum – Masterabschluss 2 Jahre, auch 1 Jahr möglich. – Ehemals (vor der Umsetzung des Bologna-Accord) Diploma of Engineer (Dipl.-Ing.), heute Bachelor (BA) und Master (MA). • Fachhochschulen (= +- 60% Architekten): – 3 oder 5 Jahre akademisches Studium (BA und MA als 3+2 oder 4+1) – Früher (vor der Umsetzung des Bologna-Accord) Diploma of Engineer (Dipl.-Ing. FH), heute Bachelor (BA) und Master (MA). Anmerkungen – Es gibt einen Leitfaden (der einen Lehrplan vorschlägt) für Schulen, der von den Kammern herausgegeben wird – Schulen, die BA- und MA-Kurse anbieten, müssen von unabhängigen Akkreditierungsstellen akkreditiert sein. – Die Studierenden können den Beruf während ihres Praktikums und als berufstätige Absolventen (nach Diplomprüfung) bereits vor der Anmeldung bei einer der Kammern ausüben. – Fortführung der Ausbildung nach der Anmeldung: ist nicht in allen Bundesländern verpflichtend. In einigen Ländern sind 2 Schulungstage pro Jahr erforderlich. In anderen Fällen beträgt die Anforderung 32 Punkte in zwei Jahren (ein Punkt entspricht 45 Minuten Kursen oder Seminaren oder 2 x 45“ beruflichen Besuchen oder Ausflügen.) – Unterschiedliche Lehrpläne für Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplaner.
Zusätzliche obligatorische praktische Ausbildung – Praktikum2 Jahre (3 Jahre im Saarland)
In bestimmten Ländern muss die zweijährige Praxis von einer ergänzenden Ausbildung begleitet werden (einige Länder empfehlen, organisieren oder schreiben sogar eine ergänzende berufliche Ausbildung vor – beispielsweise 80 Stunden in Hessen oder Nordrhein-Westfalen).
Voraussetzung für die Absolvierung einer obligatorischen Berufserfahrung als Voraussetzung für den Zugang zur beruflichen PrüfungAbschlusszeugnis
Dauer des betreuten Praktikums (overseen)
Von wem?
Der Arbeitgeber
Obligatorische Berufserfahrung (Voraussetzung für den Zugang zur Berufsprüfung)
Wohin?
Zu welchen Bedingungen
Architektenbüro oder öffentliche Verwaltung
Immer unter der Leitung eines Architekten
Anzahl der benötigten Stunden pro Monat 
Obligatorische Berufsprüfung Nein
Ergänzende Berufsausbildung 8 Stunden Seminar (in einigen Ländern)
Vergütung der BerufserfahrungJa, durch individuelle Arbeitsverträge
Trainee begleitetJa
Spezifische Zusatzkurse organisiertJa
Mustervertragsform verfügbar Nein
Berücksichtigte berufliche Praxis im AuslandIndividuelle Genehmigung durch die Architektenkammer möglich
Bewertung der Berufserfahrung Ja
Verwendete BewertungsmethodeListe der exper,?
Präsentation eines Portfolios
Beschwerde im Falle einer Ablehnung möglich
Sind Architekten verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen? 
Rechtsgrundlage:
Was sind die am häufigsten verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Was sind die Voraussetzungen für den Abschluss einer Versicherung? 
Wie werden die Versicherungsprämien berechnet?
Welche Arten von Versicherungsverträgen gibt es:
Versicherungen/Vertreter
AnmerkungenLesen Sie das Versicherungsblatt

5 Jahre für private und öffentliche Gebäude, (angerechnet ab Abnahme, sonstige vertraglich vereinbarte Haftungsbedingungen).
Welche Anforderungen muss ein europäischer Architekt erfüllen, um in diesem Land zu praktizieren?
Eintragung durch eine Architektenkammer
Gibt es in Ihrem Land ein CPD-System für Architekten?Ja
Wenn ja:
Ist das verpflichtend?
Wird es gefördert?
Ist es kostenlos?
Obligatorisch
Wenn es obligatorisch ist, ist es gesetzlich oder durch einen Verhaltenskodex vorgeschrieben?Gesetzlich vorgeschrieben
Wenn es reguliert ist, wer reguliert das System:
Ein Berufsverband
Eine Regierungsbehörde
Eine Kombination aus beidem?
Ein Berufsverband
Ist es organisiert?Ja
Wer bietet die Kurse an?Schulungen, die hauptsächlich von den Architektenkammern angeboten werden
Welches Ausbildungsniveau wird angeboten:
Sind bestimmte Themen obligatorisch?Ja
Welche Arten von Aktivitäten oder Bestimmungen werden akzeptiert:
Haben Sie Bewertungskriterien für das CPD-Material?Nein
Wer erkennt diese Schulungen an (akkreditiert)?Architektenkammern der Länder
Entwicklung der Schulungen:
A. Geschätzte Anzahl der Kurse/Jahr
B. Geschätzte Teilnehmerzahl/Jahr
C. Geschätzte Unterrichtsstunden/Jahr
Anforderungen an die Architekten:32 Punkte auf 2 Jahre = 12 pro Jahr
Wird dieses erforderliche Niveau validiert oder überprüft und wie:
A. Nicht angefordert
B. Anwesenheitsverfolgung
C. Anwesenheitsverfolgung
D. Selbsteinschätzung mittels Selbsttest
E. Durch regelmäßige Kontrollen
F. Prüfung
G. Abschlussarbeit
H. Sonstige Mittel (z. B. elektronische Überwachung)?
In den meisten Ländern nicht beantragt, durch regelmäßige Kontrollen in Hessen und Nordrhein-Westfalen
Wird die im Ausland erbrachte Ausbildung (Bereitstellung) akzeptiert?
Welche Art von Sanktion wird bei Nichteinhaltung der CPD-Verpflichtung verhängt:
A. Keine
B. Rüge
C. Ausweisung aus dem Register
D. Sonstiges?
Rüge in einigen Ländern, Ausweisung aus dem Register in Hessen und Nordrhein-Westfalen
Haben Sie eine Datenbank mit den Inhalten Ihres CPD-Programms?

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